PSA-Wartung: Schutz nur bei einwandfreiem Zustand
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt nur, wenn sie einwandfrei funktioniert. Beschädigte oder verschlissene PSA kann im Ernstfall versagen – mit schwerwiegenden Folgen. Regelmäßige Wartung und Prüfung sind daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern lebenswichtig. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihre PSA richtig warten, prüfen und dokumentieren.
Gesetzliche Anforderungen
Arbeitsgesetz und VUV
Nach dem Arbeitsgesetz (ArG) und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV) sind Arbeitgeber verpflichtet:
- PSA in einwandfreiem Zustand bereitzustellen
- Regelmäßige Prüfungen durchzuführen
- Beschädigte PSA sofort auszutauschen
- Prüfungen zu dokumentieren
- Mitarbeiter in Pflege und Wartung zu unterweisen
SUVA-Richtlinien
Die SUVA fordert:
- Sichtprüfung: Vor jedem Gebrauch durch Benutzer
- Regelmäßige Prüfung: Nach Herstellerangaben
- Sachkundigenprüfung: Bei PSA Kategorie III (z.B. Absturzsicherung)
- Dokumentation: Prüfprotokolle mindestens 10 Jahre aufbewahren
Prüfintervalle nach PSA-Art
Tägliche Sichtprüfung (vor jedem Gebrauch)
- Alle PSA-Arten
- Durch den Benutzer selbst
- Auf sichtbare Beschädigungen prüfen
- Bei Mängeln: Nicht verwenden, melden
Wöchentliche Prüfung
- Intensiv genutzte PSA
- PSA in rauen Umgebungen
- Durch Vorgesetzte oder Sicherheitsbeauftragte
Monatliche Prüfung
- Atemschutzgeräte
- Chemikalienschutzanzüge
- Spezielle Schutzausrüstung
Jährliche Sachkundigenprüfung
- Absturzsicherung: Auffanggurte, Verbindungsmittel, Anschlagpunkte
- Atemschutz: Pressluftatmer, Vollmasken
- Isolierende Handschuhe: Elektrikerhandschuhe (alle 6 Monate!)
- Durch zertifizierte Sachkundige
Prüfung nach PSA-Kategorie
Kopfschutz (Schutzhelme)
Sichtprüfung vor jedem Gebrauch:
- ☐ Risse, Brüche, Dellen in der Helmschale
- ☐ Beschädigte Innenausstattung
- ☐ Defektes Kopfband
- ☐ Fehlende oder beschädigte Kinnriemen
- ☐ Verblasste UV-Markierung (bei UV-Schutz)
Austausch:
- Nach Schlageinwirkung (auch ohne sichtbare Schäden)
- Nach 4-5 Jahren (Kunststoff altert)
- Bei sichtbaren Beschädigungen
Augenschutz (Schutzbrillen)
Sichtprüfung:
- ☐ Kratzer oder Trübungen in den Gläsern
- ☐ Beschädigte Fassung
- ☐ Lockere oder fehlende Bügel
- ☐ Defekte Dichtungen (bei Vollsichtbrillen)
Pflege:
- Mit lauwarmem Wasser und milder Seife reinigen
- Keine Lösungsmittel verwenden
- Mit weichem Tuch abtrocknen
- In Schutzhülle aufbewahren
Gehörschutz
Gehörschutzstöpsel:
- ☐ Verschmutzung
- ☐ Verhärtung des Materials
- ☐ Risse oder Beschädigungen
- Austausch: Einweg täglich, wiederverwendbar regelmäßig
Kapselgehörschutz:
- ☐ Beschädigte Dichtungen
- ☐ Defekte Polster
- ☐ Lockere Verbände
- Polster regelmäßig austauschen (Hygiene)
Atemschutz
Filtermasken (FFP2/FFP3):
- ☐ Beschädigungen am Maskenmaterial
- ☐ Defekte Bänder
- ☐ Verschmutzung
- ☐ Erhöhter Atemwiderstand
- Austausch: Nach Herstellerangaben oder bei Durchfeuchtung
Halbmasken/Vollmasken mit Filtern:
- ☐ Dichtigkeit prüfen (Dichtsitzprüfung)
- ☐ Ventile auf Funktion prüfen
- ☐ Filter auf Verfallsdatum prüfen
- ☐ Beschädigte Dichtungen
- Filter austauschen: Nach Gebrauchsdauer oder bei erhöhtem Atemwiderstand
Handschutz
Schutzhandschuhe allgemein:
- ☐ Löcher, Risse, Schnitte
- ☐ Abrieb oder Ausdünnung
- ☐ Verhärtung oder Sprödigkeit
- ☐ Verschmutzung oder Kontamination
- ☐ Defekte Nähte
Chemikalienschutzhandschuhe:
- Durchbruchzeiten beachten
- Nach Kontakt mit Chemikalien prüfen
- Bei Verfärbung oder Verformung austauschen
Isolierende Handschuhe (Elektriker):
- Prüfung alle 6 Monate durch Sachkundigen!
- Dielektrische Prüfung (Spannungsprüfung)
- Sichtprüfung auf Beschädigungen
- Prüfprotokoll mit Prüfplakette
Fußschutz (Sicherheitsschuhe)
Sichtprüfung:
- ☐ Beschädigte Sohle (Risse, Ablösungen)
- ☐ Durchgetretene Sohle
- ☐ Beschädigtes Obermaterial
- ☐ Defekte Schnürung
- ☐ Verformte Zehenschutzkappe
Austausch:
- Bei sichtbaren Beschädigungen
- Wenn Schutzfunktion nicht mehr gewährleistet
- Nach starker Beanspruchung (z.B. Aufprall auf Zehenschutzkappe)
Absturzsicherung (PSA gegen Absturz)
Jährliche Sachkundigenprüfung PFLICHT!
Auffanggurt:
- ☐ Gurtband auf Schnitte, Risse, Abrieb prüfen
- ☐ Nähte kontrollieren
- ☐ Schnallen und Verschlüsse auf Funktion prüfen
- ☐ Auffanggerät (Falldämpfer) auf Auslösung prüfen
- ☐ Kennzeichnung lesbar
Verbindungsmittel:
- ☐ Seile auf Beschädigungen prüfen
- ☐ Karabiner auf Funktion und Verschleiß prüfen
- ☐ Falldämpfer auf Auslösung prüfen
Wichtig:
- Nach Sturz oder Belastung SOFORT austauschen!
- Auch ohne sichtbare Schäden
- Prüfplakette anbringen
- Prüfprotokoll archivieren
Warnschutzkleidung
Sichtprüfung:
- ☐ Reflektierende Streifen intakt und sauber
- ☐ Fluoreszierendes Material nicht verblasst
- ☐ Keine Risse oder Löcher
- ☐ Verschlüsse funktionsfähig
Pflege:
- Nach Herstellerangaben waschen
- Nicht über 60°C waschen (Reflektoren!)
- Nicht bleichen
- Regelmäßig reinigen (Verschmutzung reduziert Sichtbarkeit)
Dokumentation der Prüfungen
Prüfprotokoll muss enthalten:
- ☑️ Datum der Prüfung
- ☑️ Art der PSA (Typ, Modell, Seriennummer)
- ☑️ Prüfergebnis (in Ordnung / Mängel / Austausch)
- ☑️ Festgestellte Mängel
- ☑️ Durchgeführte Maßnahmen
- ☑️ Name und Unterschrift des Prüfers
- ☑️ Nächster Prüftermin
Prüfplaketten:
- An PSA anbringen (z.B. Absturzsicherung)
- Prüfdatum und nächster Prüftermin
- Name des Prüfers
- Gut sichtbar und dauerhaft
Aufbewahrung:
- Mindestens 10 Jahre
- Digital oder in Papierform
- Für Kontrollbehörden zugänglich
Lagerung und Aufbewahrung
Allgemeine Regeln:
- Trocken und sauber lagern
- Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen (UV-Alterung)
- Getrennt von Chemikalien
- Gut belüftet
- Vor mechanischer Beschädigung schützen
Spezielle Anforderungen:
- Atemschutzmasken: In verschließbaren Behältern
- Absturzsicherung: Hängend oder liegend, nicht geknickt
- Chemikalienschutzhandschuhe: Getrennt nach Chemikalienart
- Schutzbrillen: In Schutzhüllen
Häufige Fehler vermeiden
- ❌ Keine regelmäßige Prüfung: PSA wird bis zum Versagen genutzt
- ❌ Beschädigte PSA weiter verwenden: "Geht noch"
- ❌ Keine Dokumentation: Rechtlich problematisch
- ❌ Falsche Lagerung: Vorzeitige Alterung
- ❌ Keine Ersatz-PSA: Bei Ausfall keine Alternative
- ❌ Mitarbeiter nicht geschult: Erkennen Mängel nicht
- ❌ Sachkundigenprüfung vergessen: Bei Absturzsicherung
Checkliste: PSA-Wartung organisieren
Vorbereitung:
- ☐ Inventarliste aller PSA erstellen
- ☐ Prüfintervalle festlegen
- ☐ Verantwortliche benennen
- ☐ Prüfprotokolle vorbereiten
Durchführung:
- ☐ Regelmäßige Prüfungen durchführen
- ☐ Mängel dokumentieren
- ☐ Beschädigte PSA sofort austauschen
- ☐ Prüfplaketten anbringen
Nachbereitung:
- ☐ Protokolle archivieren
- ☐ Ersatz-PSA nachbestellen
- ☐ Nächste Prüftermine vormerken
- ☐ Mitarbeiter informieren
Kosten und Nutzen
Kosten der Wartung:
- Arbeitszeit für Prüfungen
- Sachkundigenprüfungen (ca. CHF 50-150 pro Gerät)
- Ersatz beschädigter PSA
- Dokumentation
Nutzen:
- Vermeidung von Unfällen durch defekte PSA
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten
- Schutz vor Haftungsansprüchen
- Längere Lebensdauer der PSA
- Vertrauen der Mitarbeiter in Schutzausrüstung
Fazit: Wartung ist Pflicht und rettet Leben
Regelmäßige Wartung und Prüfung von PSA sind keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Nur einwandfreie PSA schützt zuverlässig. Mit systematischer Prüfung, sorgfältiger Dokumentation und konsequentem Austausch beschädigter Ausrüstung gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und erfüllen alle rechtlichen Anforderungen.
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