Gefährdungsbeurteilung: Fundament der Arbeitssicherheit
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für alle Schutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Doch wie erstellt man eine rechtssichere und praxistaugliche Gefährdungsbeurteilung? Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie es geht.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sein können. Ziel ist es, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.
Sie beantwortet drei zentrale Fragen:
- Welche Gefährdungen bestehen am Arbeitsplatz?
- Wie hoch ist das Risiko?
- Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
Arbeitsgesetz (ArG) und VUV
Nach Art. 6 ArG und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sind Arbeitgeber verpflichtet:
- Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen
- Geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen
- Maßnahmen umzusetzen und zu überprüfen
- Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren
- Regelmäßig zu aktualisieren
SUVA-Anforderungen
Die SUVA unterstützt mit:
- Branchenspezifischen Checklisten
- Gefährdungskatalogen
- Beratung und Schulungen
- Prüfung bei Betriebskontrollen
Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Definieren Sie, für welche Bereiche und Tätigkeiten Sie die Beurteilung durchführen:
- Arbeitsbereiche (z.B. Produktion, Lager, Werkstatt)
- Arbeitsplätze (z.B. Drehbank, Schweißplatz)
- Tätigkeiten (z.B. Schweissen, Staplerfahren)
- Arbeitsmittel (z.B. Maschinen, Werkzeuge)
- Gefahrstoffe (z.B. Chemikalien, Staubentwicklung)
Tipp: Beginnen Sie mit den gefährlichsten Bereichen oder dort, wo bereits Unfälle passiert sind.
Schritt 2: Gefährdungen ermitteln
Identifizieren Sie alle möglichen Gefährdungen systematisch:
Mechanische Gefährdungen:
- Quetsch-, Scher-, Schnitt-, Stichstellen
- Stolper-, Sturz-, Absturzgefahr
- Herabfallende oder umfallende Gegenstände
- Bewegte Maschinenteile
Elektrische Gefährdungen:
- Stromschlag
- Lichtbogen
- Elektrostatische Aufladung
Gefahrstoffe:
- Giftige, ätzende, reizende Stoffe
- Brand- und Explosionsgefahr
- Stäube, Rauche, Nebel
- Biologische Arbeitsstoffe
Physikalische Einwirkungen:
- Lärm
- Vibrationen
- Strahlung (UV, Infrarot, Laser)
- Hitze, Kälte
- Unzureichende Beleuchtung
Ergonomische Gefährdungen:
- Schweres Heben und Tragen
- Erzwungene Körperhaltung
- Einseitige Belastung
- Unergönomische Arbeitsplätze
Psychische Belastungen:
- Zeitdruck, Stress
- Monotonie
- Soziale Konflikte
- Gewalt und Belästigung
Brand- und Explosionsgefahr:
- Brennbare Materialien
- Zündquellen
- Explosionsfähige Atmosphären
Schritt 3: Risiko bewerten
Bewerten Sie jede Gefährdung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß:
Eintrittswahrscheinlichkeit:
- Selten (1): Praktisch ausgeschlossen
- Gelegentlich (2): Kann vereinzelt auftreten
- Häufig (3): Tritt regelmäßig auf
Schadensausmaß:
- Gering (1): Leichte Verletzung (Erste Hilfe)
- Mittel (2): Schwere Verletzung (Arztbesuch)
- Hoch (3): Sehr schwere Verletzung, Tod
Risikomatrix:
| Wahrscheinlichkeit \ Schaden | Gering (1) | Mittel (2) | Hoch (3) |
|---|---|---|---|
| Selten (1) | 1 - Niedrig | 2 - Mittel | 3 - Hoch |
| Gelegentlich (2) | 2 - Mittel | 4 - Hoch | 6 - Sehr hoch |
| Häufig (3) | 3 - Hoch | 6 - Sehr hoch | 9 - Kritisch |
Handlungsbedarf:
- 1-2: Niedrig - Maßnahmen empfohlen
- 3-4: Mittel - Maßnahmen erforderlich
- 6: Hoch - Maßnahmen dringend erforderlich
- 9: Kritisch - Sofortige Maßnahmen, ggf. Tätigkeit einstellen
Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen
Legen Sie geeignete Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip fest:
S - Substitution (Ersatz)
- Gefährliche Stoffe durch ungefährliche ersetzen
- Gefährliche Verfahren durch sichere ersetzen
- Beispiel: Lösemittelfreie Farbe statt lösemittelhaltiger
T - Technische Maßnahmen
- Maschinenschutzeinrichtungen
- Absaugungen und Lüftung
- Abschirmungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Beispiel: Schutzgitter an Maschinen
O - Organisatorische Maßnahmen
- Betriebsanweisungen
- Arbeitszeit- und Pausenregelung
- Zugangskontrollen
- Wartungspläne
- Beispiel: Zwei-Personen-Regel bei schweren Lasten
P - Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA)
- Schutzhandschuhe
- Schutzbrillen
- Gehörschutz
- Atemschutz
- Beispiel: Schnittschutzhandschuhe beim Umgang mit scharfen Teilen
Wichtig: PSA ist immer die letzte Maßnahme, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen!
Schritt 5: Maßnahmen umsetzen
- Verantwortliche benennen
- Termine festlegen
- Budget bereitstellen
- Mitarbeiter informieren und schulen
- Umsetzung überwachen
Schritt 6: Wirksamkeit überprüfen
- Wurden die Maßnahmen umgesetzt?
- Sind sie wirksam?
- Werden sie eingehalten?
- Sind weitere Maßnahmen erforderlich?
Schritt 7: Dokumentieren und aktualisieren
- Gefährdungsbeurteilung schriftlich festhalten
- Regelmäßig überprüfen (mind. jährlich)
- Bei Veränderungen aktualisieren
- Nach Unfällen überarbeiten
Dokumentation: Was muss festgehalten werden?
Pflichtangaben:
- ☑️ Arbeitsbereich/Tätigkeit
- ☑️ Ermittelte Gefährdungen
- ☑️ Risikobewertung
- ☑️ Festgelegte Schutzmaßnahmen
- ☑️ Verantwortliche Personen
- ☑️ Termine
- ☑️ Datum der Erstellung
- ☑️ Datum der nächsten Überprüfung
- ☑️ Unterschrift des Verantwortlichen
Aufbewahrung:
- Mindestens 10 Jahre
- Für Kontrollbehörden zugänglich
- Digital oder in Papierform
Besondere Gefährdungsbeurteilungen
Mutterschutz
- Besondere Gefährdungen für Schwangere und Stillende
- Schweres Heben, Chemikalien, Strahlung
- Anpassung der Tätigkeit oder Versetzung
Jugendliche
- Erhöhte Schutzbedürftigkeit
- Verbotene Tätigkeiten beachten
- Intensivere Betreuung
Alleinarbeit
- Erhöhtes Risiko bei Unfällen
- Notrufsysteme erforderlich
- Regelmäßige Kontrollen
Fremdfirmen und Zeitarbeit
- Gefährdungsbeurteilung auch für externe Mitarbeiter
- Abstimmung mit Fremdfirmen
- Unterweisung in betriebsspezifische Gefahren
Häufige Fehler vermeiden
- ❌ Nur auf dem Papier: Maßnahmen werden nicht umgesetzt
- ❌ Zu allgemein: Keine konkreten Arbeitsplätze/Tätigkeiten
- ❌ Keine Aktualisierung: Veraltete Beurteilungen
- ❌ Mitarbeiter nicht einbezogen: Praxiswissen fehlt
- ❌ Nur PSA: Technische/organisatorische Maßnahmen fehlen
- ❌ Keine Wirksamkeitsprüfung: Erfolg nicht kontrolliert
- ❌ Fehlende Dokumentation: Rechtlich problematisch
Hilfsmittel und Tools
SUVA-Checklisten:
- Branchenspezifische Vorlagen
- Gefährdungskataloge
- Kostenlos verfügbar
Software-Lösungen:
- Digitale Gefährdungsbeurteilung
- Automatische Erinnerungen
- Auswertungen und Reports
Externe Unterstützung:
- Arbeitssicherheits-Fachkräfte
- SUVA-Beratung
- Branchenverbände
Praxis-Beispiel: Gefährdungsbeurteilung Schweißarbeiten
Tätigkeit: Schweißen von Stahlkonstruktionen
Ermittelte Gefährdungen:
- UV-Strahlung (Schweißerblitz)
- Funkenflug und Verbrennungen
- Schweißrauch und Gase
- Elektrische Gefährdung
- Lärm
Risikobewertung:
- UV-Strahlung: Wahrscheinlichkeit 3, Schaden 2 = Risiko 6 (Hoch)
- Verbrennungen: Wahrscheinlichkeit 2, Schaden 2 = Risiko 4 (Hoch)
Schutzmaßnahmen (STOP):
- T: Absaugung am Schweißplatz
- O: Abschirmung des Arbeitsbereichs, Betriebsanweisung
- P: Automatik-Schweißhelm, Hitzeschutzhandschuhe EN 407, Schweißerschutzkleidung, Gehörschutz
Fazit: Investition in Sicherheit und Rechtssicherheit
Eine sorgfältig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie ist die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz, reduziert Unfälle und schützt Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellen Sie eine rechtssichere und praxistaugliche Gefährdungsbeurteilung.
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